Steuerberaterin Carmen Weinmann, Wolfschlugen
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Steuerberatung
Ich berate meine Mandanten in allen steuerlichen Fragen und helfe Ihnen dabei Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen, egal ob als Unternehmer oder Privatperson.

  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Anlagenbuchführung
  • Jahresabschlusserstellung nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellen und Prüfen von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Anträge in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden,
    Verlängerung von Abgabefristen oder Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Laufende Information über relevante Neuerungen im Steuerrecht
  • Vorbereitung und Begleitung bei Außenprüfungen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl aus steuerrechtlicher Sicht
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • Begleitung bei Bankgesprächen
Lohnbuchführung
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden umfangreiche Kenntnisse im Bereich Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht benötigt. Das macht sie deshalb zum kompliziertesten Teil des Steuerrechts.
Durch ständige Aus- und Weiterbildung halte ich mich bei den vielen Änderungen in diesem Gebiet auf dem Laufenden. Profitieren Sie von meinen Leistungen:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung ist Grundlage für jede betriebswirtschaftliche Auswertung, Kostenplanung und die Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens.
Die kurzfristige Erfolgsanalyse ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese geben Ihnen Aufschluss über die Finanzsituation und die Liquiditätslage Ihres Unternehmens, so dass Sie rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergreifen können.

Egal ob Bilanzierer oder Einnahmen-Überschuss-Rechner:

Den Umfang des Rechnungswesens passen wir an Ihr Unternehmen und die entsprechende Gewinnermittlungsart unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bedürfnissen Ihres Unternehmens an.

Sollten Sie die Buchführung ganz oder teilweise selbst durchführen wollen, berate ich Sie gerne auch bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software. Mit einer entsprechenden Schnittstelle zu meiner Software können Ihre Daten kostengünstiger und schneller übernommen werden. Außerdem kann ich in programmtechnischen Fragen helfen und Schulungen anbieten.

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
Jahresabschluss
Ich erstelle Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Unternehmen aus allen Branchen und Rechtsformen

  • Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften oder ggf. des Gesellschaftsvertrags
  • Zwischenabschlüsse
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • E-Bilanz
  • Offenlegung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Steuererklärungen und Anträge
Rechtsformunabhängig erledige ich sämtliche betriebliche und private Steuererklärungen und stelle gewünschte oder benötigte Anträge.

  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, gesonderte Feststellung, Erbschaft- / Schenkungsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer)
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Elterngeldanträge
  • Kindergeldanträge
  • Rechtsbehelfe (Einsprüche) insbesondere gegenüber der Finanzbehörde
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen
Existenzgründung
Bei der Gründung eines Unternehmens können viele Probleme auftreten. Deshalb betreue ich Sie gerne professionell in allen Etappen der Umsetzung.

Die Rechtformwahl ist dabei auch von wesentlicher Bedeutung, da sie mit steuerlichen, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen Fragen verbunden ist.

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Gründungsberatung
  • Gestaltungsberatung
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen
  • Hilfeleistung bei der Erfüllung von Anmelde-, Genehmigungs-, Aufzeichnungs- & Erklärungspflichten
  • Fördermittelberatung
Gestaltungsberatung
Das Steuerrecht unterliegt einem raschen Wandel und behält kontinuierlich seine Komplexität. Gezielt können aktuelle und künftige Lebenssachverhalte sowie steuerliche Regelungen durchleuchtet und angepasst werden. Vorhaben können auf steuerliche Renditen hin untersucht und gezielte Maßnahmen für eine steuerlich optimale Umsetzung eingeleitet werden.

  • Prüfung von Gestaltungsbedarf & Gestaltungspotential
  • Rechtsformvergleich
  • Begleitung von Umstrukturierungen & Umwandlungen
  • Steuerrechtliche Vertragsgestaltung
  • Vermögensübertragung
  • Investitionsberatung
  • Gesellschafterberatung
  • Unternehmensnachfolge
Vereinsbesteuerung
Die Vereinsbesteuerung ist sehr umfangreich und komplex. Der Bedarf an steuerlicher Beratung ist groß und die Themen werden von vielen Vereinsverantwortlichen oft unterschätzt.

Insbesondere steuerbegünstigte Vereine müssen laufend zahlreiche Besonderheiten steuerlicher Art beachten. Das wichtigste Thema ist dabei die Begründung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit. Eine Aberkennung dieser könnte zu Steuernachzahlungen in einer Größenordnung führen, die den Verein finanziell überfordern und letzten Endes die Insolvenz oder Auflösung des Vereins bedeuten sowie die persönliche Haftung von Vorständen.

Ich unterstütze Sie gerne!

  • steuerliche Einzelfragen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
  • laufende Buchführung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der notwendigen Steuererklärungen
  • Laufende Information über wichtige Themen und Neuerungen im Steuerrecht

© 2023 Carmen Weinmann, Steuerberaterin für Filderstadt und Umgebung

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